Nutzen Sie die Vorteile die
Ihrem Unternehmen ein externer Brandschutzbeauftragter bietet:
Versicherungsbeiträge sparen!!!
Kein Abstellen interner Mitarbeiter
Keine Ausbildungskosten
Fachliche Kompetenz
Tätigkeiten des Brandschutzbeauftragten (BSB)
Der BSB hat den Brandschutzverantwortlichen eines Unternehmes
(Arbeitgeber, Unternehmer, Betriebs- oder Behördenleiter) in allen
Fragen des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen
Brandschutzes zu beraten und zu unterstützen, insbesondere bei den
nachfolgend genannten Aufgaben:
Auszug aus den Aufgaben eines BSB in der Übersicht:
-Brandschutzbegehungen
-Gefährdungsanalysen nach §3 Betriebssicherheitsverordnung
-Überwahung von Brandschutzkonzepten
-Erstellen von Brandschutzordnungen A, B , C
-Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen nach ISO 23601
-Überwachung der Einhaltung von rechtlichen Vorschriften
-Ausbilden von Mitarbeitern als Brandschutzhelfern
-Brandschutzunterweisungen
-Betreuen von Brandschutzeinrichtungen
-Zusammenarbeit mit Feuerwehren, Behörden und Versicherern
Bitte beachten Sie, dass es gesetzliche Bestimmungen gibt, die einen Brandschutzbeauftragten für bestimmte Unternehmen vorschreiben.
Ein BSB muss vom Auftraggeber schriftlich "bestellt" werden.
Die Zusammenarbeit ist den betreffenden Dienststellen , Ämtern und der Feuerwehr mitzuteilen.
Lassen Sie sich in einem ersten unverbindlichen Gespräch informieren.