Fast 13 Jahre nach Einführung der BetrSichV , tritt eine novellierte Fassung der Verordnung in Kraft.
Arbeitgeber und Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen (z.B. Ex-Bereiche Aufzüge, Druckanlagen uvm.) werden mit neuen Herausforderungen konfrontiert.
Aufgrund all der Neuerungen besteht Handlungsbedarf, gleich wieviel Ihr Unternehmen in den letzen Jahren in den Brand- & Arbeitsschutz investiert hat.
- Anpassung der gesamten Dokumentation, da die BetrSichV neu strukturiert und an europäisches Recht angeglichen wurde.
- Erstmals werden nun konkret Ordnungswidrigkeiten benannt, die u.U. als Straftat gewertet werden können.
- Bereiche die sich als besondere Unfallschwerpunkte erwiesen haben werden berücksichtigt. z.B. Manipulationen, besondere Betriebszustände, Instanhaltungs-
arbeiten
- Erstmals besondere Vorgaben ergonomische und psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu reduzieren.
- Wichtige Änderungen bzgl. der Erlaubnis für das Errichten und den Betrieb von überwachungsbedürftigen Anlagen VOR DER INBETRIEBNAHME!!! sowie wiederkehrende Prüfungen