Fast 13 Jahre nach Einführung der BetrSichV , tritt eine novellierte Fassung der Verordnung in Kraft.
Arbeitgeber und Betreiber von überwachungsbedürftigen Anlagen (z.B. Ex-Bereiche Aufzüge, Druckanlagen uvm.) werden
mit neuen Herausforderungen konfrontiert.
Aufgrund all der Neuerungen besteht Handlungsbedarf, gleich wieviel Ihr Unternehmen in den letzen Jahren in den Brand-
& Arbeitsschutz investiert hat.